GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

Lieber Kunde, zu erst einmal möchten wir deutlich machen, dass die beiden Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ von Ihnen nicht verwechselt werden dürfen.

Der Gesetzgeber hat uns Händlern eine gesetzliche Gewährleistungspflicht für unsere Ware von 24 Monaten für Gebrauchsgüter auferlegt. Eine Garantie die gewährt werden kann ist immer freiwillig und wird in der Regel vom Hersteller selbst gegeben.

Sie als Käufer haben also eine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem beki-shop und eine Garantieanspruch gegenüber demjenigen, der die Garantie ausgesprochen oder übernommen hat. Es bezieht sich ein Gewährleistungsanspruch immer auf die Mangelfreiheit der gekauften Ware im Zeitpunkt des Kaufes. Sollte eine freiwillige Garantie gewährt worden sein, so kann der Mangel auch nach dem Kaufzeitpunkt entstehen.

Tatsache ist, dass Sie als Käufer bei einer möglichen Gewährleistungspflicht immer die Ware an uns, dem beki-shop zurücksenden. Sie müssen sich nicht, können sich aber, direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Sie schicken also die mangelhafte Ware direkt an den beki-shop.

Sollten Sie von uns einmal eine Ware aus sog. zweiter Hand beziehen, so besteht hier eine Gewährleistungspflicht von nur 12 Monaten.

Nun noch etwas zur Beweislast des Mangels.

Seit einigen Jahren ist es so, dass während der ersten 6 Monate nach dem Kauf gesetzlich angenommen wird, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Dieses ist eine Vereinfachung für Sie als Käufer. Sollte dies einmal der Fall sein, so müssten wir nachweisen, dass die Ware einwandfrei von uns aus geliefert wurde. Sollten Sie den Mangel erst nach den ersten 6 Monaten melden, so müssen Sie nachweisen, dass die Ware bereits beim Kauf mangelhaft war.

Bevor Sie als Kunde die Ware zurückgeben können, haben wir als Verkäufer zwei Versuche zur Reparatur (= Nachbesserung) der Ware, bzw. Möglichkeiten zum Austauschen der Ware (= Umtausch). Erst wenn dann immer noch die Sachen mit Mängeln behaftet ist oder die Nachbesserung unzumutbar lange dauert, muss der beki-shop den Kaufpreis zurückerstatten (= Wandelung). Bei geringfügigen Mängeln ist die Minderung des Kaufpreises zulässig.

Wie regeln wir eine solche Angelegenheit beim beki-shop?

Wir werden versuchen, Sie als Käufer beim beki-shop immer gerecht zu behandelt. Sie wissen ja, der Kunde sollte König sein.

Sie setzen sich mit uns in Verbindung, dann werden wir voraussichtlich eine Rücksendung der Ware regeln. Die Ware wird bei uns untersucht, das Ergebnis der Untersuchung wird Ihnen selbstverständlich baldmöglichst mitgeteilt. Dann werden die weiteren Modalitäten festgelegt.

Klar ist aber auch, dass …

… die Ware nur zu dem benutzt werden sollte, für die sie hergestellt worden ist.

… dass Reklamationen sofort an uns geschickt werden sollten und nicht erst in Eigenregie versucht wird die Ware zu reparieren. Sie können sich bereits hier unnötige Kosten ersparen.

… je früher Sie einen Fehler melden umso einfach sind diese für uns zu beheben. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns.

Vielen Dank für Ihre Zeit und für Ihr Verständnis.

 

Ihr Team vom

beki-shop

 

Weiterer Interessanter Link für Sie: Umtausch, Rücktritt, Reklamation und Garantie  http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/